Das Familienrecht ist im 4. Buch des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Rechtsfragen zu Fragestellungen im Bereich des Familienrechts können immer in nahezu jeder Phase einer Beziehung und Lebenssituation auftreten. Von der Ehe über die Trennung bis zur Scheidung. Konflikte in der Familie oder mit dem Partner sind sehr private Angelegenheiten. Daher ist es besonders wichtig, in familienrechtlichen Angelegenheiten einen fachlich und persönlich kompetenten Rechtsanwalt an der Seite zu haben. Auch in der sogenannten Trennungsphase müssen die rechtlichen Folgen einer Scheidung oder Trennung geklärt und besprochen werden. Es geht um Themen wie Umgangsrecht, Sorgerecht, Lebenspartnerschaft oder die Möglichkeit gemeinsamer Darlehen oder Schulden.
Wer ist der Anwalt für Familienrecht, der mich unterstützt?
Bei den Anwaltskanzleien für Familienrecht werden Sie einen Anwalt finden, der Ihr Anliegen am besten unterstützt. Bereits im ersten Gespräch werden die wichtigen Dinge wie Scheidung, Ehevertrag und Ehegattenwunsch geklärt. Fragen zur Trennung oder Interessenlage im Erstgespräch können Ihnen bereits viel Klarheit verschaffen. Auch bei der Vorbereitung von Rechtsstreitigkeiten und Scheidungsanträgen kann Ihnen ein Fachanwalt für Familienrecht behilflich sein. Mit rechtlicher Beratung unterstützen er Sie bei der Errechnung des Zugewinns, die richtigen Durchsetzung von Unterhaltszahlungen, oder anderen vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen im Familienrecht.
Was kostet ein Anwalt für Familienrecht
Die Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, geregelt. Klären Sie die voraussichtlichen Kosten einer Scheidung im Erstgespräch mit Ihrem Anwalt für Familienrecht. Die Kosten richten sich auch nach dem sogenannten Streitwert oder Verfahrenswert. Auch individuell vereinbarte Vergütungsvereinbarungen mit Rechtsanwälten sind möglich, jedoch dürfen die Vergütungshöhen nicht beliebig hoch sein und müssen in einem angemessenen Verhältnis von Pflichten, Verantwortung und Leistung stehen.
Von der Rechtsanwaltskammer verliehener Titel ist ein Fachanwalt. Titel werden nur für den Nachweis eines bestimmten Niveaus an Praxis und Kenntnissen in einem bestimmten Rechtsgebiet verliehen. Der Fachanwaltstitel besteht gerade zu dem Zweck, eine Expertengruppe auf einem bestimmten Rechtsgebiet betreuen zu können. Mit dem Fachanwalt für Familienrecht sind Sie gut beraten.
Natürlich kann ein auf Familienrecht spezialisierter Anwalt nicht immer eine bessere Rechtsberatung bieten. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die nicht über die Fachanwaltsbezeichnung verfügen, können bereits über umfangreiche Erfahrungen in dem jeweiligen Fachgebiet verfügen.