Ein Anwalt für Arbeitsrecht wird in der Regel immer dann aufgesucht, wenn eine andere Lösung nicht mehr in Aussicht ist. Grundsätzlich sind Klage vor dem Arbeitsgericht innerhalb der ersten Instanz ohne die Bestellung eines Anwalts möglich. Dennoch ist die Nachfrage nach diesen Fachanwälten überaus groß, weil es oftmals nicht ohne deren Expertise auf diesem Rechtsgebiet geht. Dabei gestaltet sich das Berufsbild eines Anwalts für Arbeitsrecht durchweg abwechslungsreich und interessant.
Ab wann ein Anwalt für Arbeitsrecht notwendig ist
Die Gründe für den Besuch bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht können überaus verschieden sein. Unabhängig davon bleibt es in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass der Fachberatung eine rechtliche Fragestellung aus Sicht des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers aus dem Bereich Arbeitsrecht zugrunde liegt.
Statistisch betrachte, ist das Thema Kündigung der häufigste Grund von Mandanten. Hierbei kann es sein, dass sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigung konfrontiert sieht oder dass ein Arbeitgeber überlegt, wie eine Kündigung auf Basis der geltenden Gesetzeslage aussprechen kann. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist also dazu in der Lage, beide Parteien auf diesem Gebiet zu beraten und ggf. deren Interessen vor Gericht zu vertreten.
Aus einer Kündigung resultieren in den allermeisten Fällen Fragestellungen rund um die Abfindung. Auf eine solche besteht in der deutschen Rechtsprechung keinerlei Anspruch, weshalb sich deren Daseinsberechtigung sowie deren Höhe als zentrale Kernfragen im Rahmen eines Rechtsstreits etablieren können. Sowohl in den genannten Bereichen als auch in zahlreichen weiteren Themengebieten rund um das Arbeitsrecht besitzen die Fachanwälte eine außerordentlich hohe Fachkompetenz.
Anwälte für Arbeitsrecht müssen sich ihre Befähigung erarbeiten
Grundsätzlich müssen alle Rechtsanwälte in Deutschland ein mehrjähriges Studium auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften absolvieren. Bevor die Studierenden rechtmäßig den Titel „Rechtsanwalt“ tragen dürfen, müssen das erste Staatsexamen abschließen und daraufhin ein zweijähriges Rechtsreferendariat durchlaufen. Diese verhältnismäßig lange Ausbildungsdauer gewährleistet, dass die angehenden Juristen nahezu alle Rechtsbereiche kennenlernen und Erfahrungen sammeln können. Die sogenannten Volljuristen können dann auf fast allen Rechtsgebieten tätig sein und sich mit einem Mandat beauftragen lassen.
Da die jeweiligen Rechtsgebiete, wie zum Beispiel das Arbeitsrecht, überaus vielschichtig sind und komplexe Fragestellungen beinhalten, spezialisieren sich die Anwälte auf diese Themenbereiche zusätzlich. Dies geschieht durch den Besuch von speziellen Weiterbildungen und andere Veranstaltungen. Die Fachanwälte müssen stets selbst dafür Sorge tragen, den neuesten Stand der jeweiligen Rechtsmaterie zu kennen und anwenden zu können. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss hierfür unter anderem 120 Seminarstunden zu verschiedenen Themen absolviert haben und mehrere Klausuren bestanden haben. Darüber hinaus muss eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren vorhanden sein.