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Trunkenheit am Steuer, Fachanwalt für Strafrecht hilft

Wer unter Alkoholeinfluss am Steuer erwischt wird, muss mit gravierenden Konsequenzen rechnen. Schon geringe Mengen Alkohol im Blut können ausreichen, um den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder sogar einer Straftat zu begründen. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat im Raum stehen. Ab einem Wert von 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor – in solchen Fällen ist eine strafrechtliche Verurteilung nahezu sicher.

Die Folgen einer Trunkenheitsfahrt reichen von Geldstrafen über Punkte im Fahreignungsregister bis hin zu Fahrverboten oder dem Entzug der Fahrerlaubnis. In schwereren Fällen kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Darüber hinaus drohen berufsrechtliche Konsequenzen, insbesondere bei Personen, die beruflich auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind. Gerade bei einer Wiederholungstat oder wenn eine Person verletzt wurde, verschärft sich die rechtliche Bewertung deutlich.

Der Fachanwalt für Strafrecht als wichtiger Partner

Wer mit dem Vorwurf der Trunkenheit am Steuer konfrontiert wird, sollte frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Ein Fachanwalt für Strafrecht verfügt über umfassende Kenntnisse im Verkehrsstrafrecht und kennt die Besonderheiten, die für eine effektive Verteidigung entscheidend sind. Bereits im Ermittlungsverfahren werden wichtige Weichen gestellt, etwa durch die Entnahme einer Blutprobe, Zeugenaussagen oder die Sicherstellung des Führerscheins. Die genaue Analyse der Beweismittel, etwa der Blutalkoholkonzentration und der Umstände der Kontrolle, kann darüber entscheiden, ob ein Verfahren eingestellt wird oder es zur Anklage kommt.

Ein spezialisierter Anwalt prüft unter anderem, ob die Blutentnahme rechtmäßig war, ob die Messmethoden korrekt durchgeführt wurden und ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Fahrerlaubnisentziehung tatsächlich vorliegen. In einigen Fällen gelingt es, durch frühzeitige Stellungnahmen gegenüber der Staatsanwaltschaft oder durch Verfahrensanträge vor Gericht eine deutliche Milderung der Sanktionen zu erreichen. Auch die Frage, ob eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet wird, kann durch eine strategische Verteidigung beeinflusst werden.

Individuelle Verteidigung statt pauschaler Verurteilung

Nicht jede Alkoholfahrt verläuft gleich, und deshalb ist auch nicht jede Sanktion automatisch gerechtfertigt. Ein Fachanwalt für Strafrecht entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die auf den Einzelfall abgestimmt ist. Dabei spielt es eine zentrale Rolle, ob es sich um einen Erstverstoß handelt, ob eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorlag und welche persönlichen Umstände bei der betroffenen Person vorliegen. In vielen Fällen kann die professionelle Begleitung dazu beitragen, dass ein drohender Entzug der Fahrerlaubnis vermieden wird oder eine Sperrfrist reduziert wird.

Auch im Hinblick auf das Strafmaß kann eine engagierte Verteidigung einen wesentlichen Unterschied machen. So kann etwa eine Geldstrafe anstelle einer Freiheitsstrafe erreicht werden, oder das Gericht kann von einem Fahrverbot absehen, wenn mildernde Aspekte glaubhaft dargelegt werden. Zudem ist es in bestimmten Fällen möglich, durch eine Nachschulung oder Alkoholberatung den Behörden entgegenzukommen und so den Weg zurück zum Führerschein zu ebnen.

Ein Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer sollte niemals unterschätzt werden. Die Konsequenzen können nicht nur das Privatleben, sondern auch die berufliche Zukunft erheblich beeinträchtigen. Ein Fachanwalt für Strafrecht ist in der Lage, die juristische Lage realistisch einzuschätzen, Risiken zu benennen und Chancen gezielt zu nutzen. Mit Erfahrung, Sachkenntnis und Verhandlungsgeschick sorgt er dafür, dass Betroffene nicht zum Spielball der Justiz werden, sondern sich mit einer kompetenten Verteidigung aktiv zur Wehr setzen können.