Der Anwalt für Scheidungsrecht: Keiner möchte ihn – viele brauchen ihn

Am Hochzeitstag sind alle Paare von dem Versprechen, dass sie sich entweder vor Gott oder auch „nur“ dem zuständigen Standesbeamten geben, überzeugt: Sie wollen zusammen bleiben, bis der Tod sie scheidet! Dieser Wunsch wird für die Mehrzahl der Paare auch tatsächlich Realität. Trotzdem gibt es eine Vielzahl von Ehepaaren, deren Ehe schon vor dem finalen Ende auf weniger dramatische, aber mitunter ähnlich schmerzvolle Weise endet, nämlich durch Scheidung.

Die Scheidungsrate im Jahr 2020 lag bei 38,5%. Diese Höhe lässt den heute Heiratenden zwar immer noch die Hoffnung, eine überragende Wahrscheinlichkeit auf eine langes partnerschaftliches Glück zu haben. Gleichzeitig zeigt sich aber, dass die Gefahr, von einer Scheidung, mit all Ihren Folgen und Fallstricken, betroffen zu sein, für jeden real werden kann.

Wenn dieser Fall dann eintritt, ist es In dieser schwierigen Situation wichtig, einen Partner zu haben, der den Betroffenen auf der einen Seite menschlich begegnet und sie andererseits sachlich durch die rechtlich schwierige Situation führt. Diese Aufgabe fällt in der Regel einem Anwalt für Scheidungsrecht zu.

Im Zusammenhang mit einer Scheidung treten materiell wichtige Fragen auf, wie die Aufteilung des gemeinsam erworbenen Vermögens sowie eventuell zu zahlender Unterhalt zwischen den Ehegatten. Weniger materiell aber in der Regel noch wichtiger für die Betroffenen ist die Frage des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder. Ein Anwalt für Scheidungsrecht hat bei all diesen Aspekten die Aufgabe, die rechtlichen Interessen seiner Mandanten zu wahren. Dies ist sehr wichtig, weil gerade Ehescheidungen häufig mit emotionalen Verletzungen der Beteiligten verbunden sind und deshalb nicht immer sachlich ablaufen. Hier ist der sachliche, juristische Begleiter an der Seite der Betroffenen von unschätzbarem Wert.

Es ist zu empfehlen, den Weg zu einem Anwalt für Scheidungsrecht frühzeitig anzutreten, weil die Voraussetzung für eine Scheidung eine einjährige Trennung ist. Diese sogenannte „Trennung von Tisch und Bett“ ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, um später im Zuge der Scheidung als eine ebensolche anerkannt zu werden. Hier kann die frühzeitige, anwaltliche Beratung die Betroffenen vor unliebsamen Überraschungen bewahren. Diese sollte auf jeden Fall vor dem Beginn der Trennungszeit in Anspruch genommen werden. Auch die Frage nach dem Trennungsunterhalt, der noch kein Vorgriff auf eventuelle Unterhaltsansprüche im Zuge der Scheidung ist, sollte frühzeitig mit der Unterstützung durch einen Anwalt für Scheidungsrecht in Angriff genommen werden.

Der auf die Erfüllung der allgemeinen Scheidungsvoraussetzungen folgende Scheidungsantrag muss durch einen Anwalt eingereicht werden. An diesem Punkt des Scheidungsverfahrens ist die Inanspruchnahme eines Anwaltes für Scheidungsrecht unabdingbar.

Unter der Voraussetzung, dass zwischen den Partnern Einigkeit über die Scheidung als solche aber auch bezüglich sämtlicher, mit dieser in Zusammenhang stehenden Fragen besteht, kommt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung in Betracht. Dies würde bedeuten, dass nur der Anwalt in das Verfahren involviert ist, der tatsächlich den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht einreicht. Diese Möglichkeit hätte für die Betroffenen den Vorteil, dass ein häufig langwieriger und nervenaufreibender Rosenkrieg vermieden werden kann. Darüberhinausgehend könnten die Betroffenen die Kosten für die Inanspruchnahme eines zweiten Anwalts für Scheidungsrecht sparen.