Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird in Fragen des Kündigungsschutzes, Abfindungen, Arbeitsverträge sowie weiteren relevanten Themen rund um die Arbeitswelt tätigt. Er vertritt den Arbeitnehmer genauso wie den Arbeitnehmer. So versetzt er sich leicht in die jeweilige Lage des anderen.
Das häufigste Thema sind Kündigungen und die oftmals damit verbundenen Abfindungen. Der Arbeitsrechtler versucht möglichst ohne Gericht eine zufriedenstellende Lösung für beide Parteien zu finden. Dabei spielt die mögliche Abfindung eine gewichtige Rolle. Im deutschen Recht gibt es keinen Anspruch auf Abfindung. Oftmals ist dies jedoch der Weg, welcher einen Abschied aus dem Unternehmen schmackhaft macht.
Der Fachanwalt wie zum Beispiel A. Heinze aus Potsdam wird zudem gerne in Fragen der Arbeitszeugnisse und neuen Arbeitsverträge zu Rate gezogen. In diesen Bereichen wird er tätig, um seine Mandanten über eventuelle Fallstricke im Zeugnis oder im Arbeitsvertrag zu beraten, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Seine Mandantschaft sucht zudem im Falle von beruflichem Mobbing den Ratschlag. Mobbing im Beruf ist heute leider keine Seltenheit mehr.
Weitere Themen, welche der Arbeitsrechtler bearbeitet, sind Arbeitsplatzversetzungen oder allgemeine Einhaltungen des Arbeitsrechtes. Zudem kennt sich der Fachanwalt für Arbeitsrecht mit den Belangen des Betriebsrates aus und kann dem Betrieb beratend zur Seite stehen. Wenn es um die Beratung im Bereich des Stellenabbaus und der sozial verträglichen Abfindungsprogramme geht, führt oftmals kein Weg an dem Fachanwalt für Arbeitsrecht vorbei.